Lüftungshinweis

Der Putzraum und der Keller von Einheit 4 sind mit rauchdichten Türen verschlossen und nicht belüftet.
Die Türen können jederzeit von innen geöffnet werden.


Bei Bauarbeiten in diesen Räumen bzw. Ein- und Auslagern sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:

• FFP2 Maske gegen evtl. Schimmelbildung tragen
• Türen offen stehen lassen, nach Beendigung der Tätigkeit schließen (Brandschutz!)
• Mitarbeitende in Rufweite, weil ein Durchlüften von hintereinander gelegenen Räumen nicht möglich ist.

Alternativ kann ein geeigneter Ventilator o.ä. aufgestellt und im Zeitraum der Tätigkeit betrieben werden.